Berufsunfähig sind solche Personen die aus körperlichen oder psychischen Gründen nicht mehr in der Lage sind ihren erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf mehr als sechs Stunden täglich auszuüben.
Dagegen sind solche Personen erwerbsunfähig die jegliche Art von Arbeiten nicht mehr verrichten können. Es ist bei dieser Entscheidung unerheblich ob es sich um den erlernten Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit handelt. Ein Fliesenleger, der wegen eines Bandscheibenvorfalls nicht mehr seinen Beruf ausüben kann, gilt bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung als berufsunfähig.
Er könnte jedoch in dem Fliesengeschäft durchaus noch als Verkäufer und Berater arbeiten und gilt daher nicht als erwerbsunfähig. Dieser Arbeiter hätte noch die Möglichkeit berufsnah eine Tätigkeit auszuüben. Nicht bei allen Arbeitern ist dies der Fall. Ein Metzger der noch kaufmännische Tätigkeiten in einem Büro ausüben kann, hätte mit dem neuen Job sicherlich mehr Schwierigkeiten.
Wichtige neue Regelungen zu Ungunsten der Versicherten
Seit dem 01.01.01 gelten neue Regelungen für die Berufsunfähigkeitsrente. Nur noch Personen die vor dem 02.01.1961 geboren sind haben ein generellen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Um dieses Manko auszugleichen können Arbeiter eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Sie gewährt ihnen im Ernstfall die Zahlung von monatlichen Bezügen über die Versicherung. Gerade der Personenkreis, der durch seinen Beruf besonders gefährdet ist langfristige Erkrankungen zu erleiden, sollte über diese Versicherung nachdenken. Dazu zählen beispielsweise Maurer oder Krankenpfleger. |
Einen Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente bei Erwerbsunfähigkeit haben nur solche Personen die gar keiner Arbeit mehr nachgehen können. Die Einstufung über eine Erwerbsunfähigkeit nimmt ein angestellter Arzt vom Rentenversicherungsträger vor. Dabei ist es unerheblich ob der Versicherte seine Qualifikation herunterstufen muss und wie die tatsächlichen Chancen auf dem aktuellen Arbeitsmarkt aussehen.
Gegen diese unzureichende Absicherung bei einer drohenden Berufsunfähigkeit sollte man sich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Diese BU Versicherung zahlt dann eine private BU Rente, wenn der Versicherte vom Arzt als berufsunfähig diagnostiziert wurde. So kann man sich gegen die finanziellen Risiken aus den neuen gesetzlichen Regelungen absichern. Das ist gerade für junge Familien sinnvoll, denn wenn das Gehalt des Hauptverdieners ausbleibt, dann wird es gleich für die ganze Familie problematisch. Mehr Informationen über die private BU Rente kann man hier erhalten: www.krankenversicherung-private.net/berufsunfaehigkeitsrente.htm
Die Unterscheidung in zwei Kriterien
Der Arzt unterteilt die Erwerbsunfähigkeit in zwei verschiedene Kriterien: Die teilweise und die volle Erwerbsunfähigkeit.
Ein Arbeiter ist dann teilweise erwerbsunfähig, wenn er zwischen drei und sechs Stunden täglich einer Arbeit nachgehen kann.
Voll erwerbsunfähig sind solche Personen die täglich nicht in der Lage sind drei Stunden zu arbeiten. Außerdem sind in der vollen Erwerbsunfähigkeit noch zwei Personenkreise beinhaltet.
Das sind zum einen solche Arbeiter, die nicht in der Lage sind den Weg zum Arbeitsplatz zu bewältigen und solche Personen die betriebsunübliche Pausen einhalten müssten, um ihre Tätigkeit auszuüben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man sich gegen eine Berufsunfähigkeit absichern kann. Man kann sich bei der Gesundheitsberichterstattung des Bundes informieren, warum eine Absicherung gegen eine drohende Berufsunfähigkeit so wichtig ist.
Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ist der Deutsche Rentenversicherungsbund. Betroffene Personen oder deren Angehörige sollten schnellstens Kontakt mit den Mitarbeitern aufnehmen damit bei einem etwaigen Befund sofortige Hilfe geleistet werden kann. Außerdem kann die Höhe über die jeweilige Rente und die Bedingungen von diesem Amt genau definiert werden.